In den folgenden Fällen ist die Stabsstelle Recht und Prüfungswesen Ihr richtiger Ansprechpartner:

  • Anträge auf Anfertigung einer Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
  • Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs
  • Härtefallanträge (z. B. bei drohendem Auslaufen des Rechts, nach der bisher gültigen Prüfungsordnung geprüft zu werden)
  • Anträge, welche die Frist betreffen, eine bestimmte Prüfung abzulegen (z. B. erstmalige Anmeldung einer Abschlussarbeit oder Anmeldung zur Wiederholungsprüfung)
  • Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen Auskünfte an Mitglieder des Fachbereichs zu rechtlichen Fragen mit Bezug zum Fachbereich (insbesondere im prüfungs- und hochschulrechtlichen Bereich)

Die Sprechstunde der Stabsstelle Recht und Prüfungswesen FB 02 findet nach vorheriger Vereinbarung statt. Wenn Sie einen Sprechstundentermin wünschen, melden Sie sich gerne unter Nennung Ihres Anliegens per E-Mail für eine Sprechstunde an.