Fristen der Wiederholungsprüfungen
Bei Nichtbestehen einer Prüfung müssen Sie sich
– bei halbjährlichen Prüfungen im nächsten Semester
– bei jährlichen Prüfungen im übernächsten Semester
eigenständig erneut über Jogustine zur Prüfung in der jeweiligen Prüfungsanmeldephase anmelden.
Es erfolgt in keinem Fall eine „automatische“ Anmeldung durch das Prüfungsamt.
WICHTIG:
Wenn Sie diese Fristen versäumen, gilt die versäumte Wiederholungsprüfung gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 8 Satz 1 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02,05 und 07 als nicht bestanden.
Sollten Sie an Ihrem Prüfungstermin erkrankt sein, drucken Sie sich die Attestvorlage aus und lassen sie von Ihrem Arzt ausfüllen. Bitte denken Sie daran, dass Sie spätestens an dem Tag zum Arzt gehen müssen, an dem die Prüfung stattfindet. Das Attest reichen Sie bitte per Mail an: PruefungsamtFB02@uni-mainz.de bei uns ein. Gute Besserung!
WICHTIG: Atteste für die Modulprüfungen in Sport und Sportwissenschaft geben Sie bitte direkt beim Studienbüro des Instituts für Sportwissenschaft ab!
Einsichtsanträge
Einsichtsanträge für Klausuren und Hausarbeiten sind in der Regel im Sekretariat des zuständigen Dozenten zu stellen.
Leistungsauszüge
B.Ed.-Studierende erhalten ihren Leistungsauszug beim HPL (Hochschulprüfungsamt für das Lehramt).
B.A.-Studierende erhalten ihren Leistungsauszug beim zentralen Prüfungsamt des FB 02, wenn ihr Kernfach ein Fach aus dem FB 02 ist. Wenn Sie ein Kernfach haben, das nicht im FB 02 vertreten ist, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Ihres Kernfachs.
Beantragen Sie bitte Ihren Leistungsauszug per Mail an uns unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihrer Fächer. Ihre Leistungsübersicht wird Ihnen dann als PDF über Jogustine zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie einen schriftlichen Leistungsauszug wünschen, beachten Sie bitte, dass die Zusendung von Leistungsauszügen nur gegen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag möglich ist.
Prüfungsabmeldung/Rücktritt Bachelor und Masterstudierende
Bitte beachten Sie, dass eigenständige Prüfungsabmeldungen in Jogustine nur während der Prüfungsanmeldephase möglich sind.
Siehe dazu § 11 Abs. 4 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07:
„Für die Teilnahme an Modulprüfungen und Modulteilprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich.“
„Die Prüfungs- und Anmeldetermine werden zu Beginn des Semesters bekannt gemacht. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch in begründeten Einzelfällen möglich.“
Sie können hier einen Termin für die Sprechstunde im zentralen Prüfungsamt des Fachbereichs 02 vereinbaren. Sie soll vorrangig zur Ausgabe von Zeugnissen dienen. Sie benötigen keinen Termin zur Anmeldung der Abschlussarbeit, dies ist immer noch per Mail möglich. Die Sprechstunde erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Im Georg Forster-Gebäude gilt zwar keine Maskenpflicht mehr, wir bitten Sie aber darum, in der Sprechstunde weiterhin eine Maske zu tragen.
Zur Terminvereinbarung tragen Sie sich bitte in den entsprechenden unten verlinkten Kalender ein.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können melden Sie sich bitte spätestens 30 Minuten vor dem Termin ab! Sollten Sie sich verspäten, informieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail!
Die elektronische Abgabe (per Mail) der ausgefüllten Anträge an das Prüfungsamt ausreichend!
Explizite Prüfungsanmeldung: Sie müssen sich in jedem Semester gesondert für die Prüfungen, die Sie im jeweiligen Semester ablegen möchten, in Jogustine anmelden. Bitte beachten Sie: Sie müssen nicht bestandene Prüfungen im darauf folgenden Semester wiederholen und sich selbst zur Wiederholung der Prüfung anmelden. Es gibt keine automatische Anmeldung!
Wann muss ich mich anmelden? Sie müssen sich unbedingt innerhalb der Prüfungsanmeldefristen anmelden. Bitte beachten Sie auch die Uhrzeiten beim Fristablauf. Bitte melden Sie sich in den ersten Tagen der Frist zu den Prüfungen an und warten damit nicht bis zum letzten Tag. Sie können die Frist z.B. als Erinnerung in Ihr Handy speichern.
Die Fristen finden Sie für jedes Semester hier:
https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/anmeldephasen/pruefungsanmeldephasen/
Wie muss ich mich anmelden? Eine Schritt-für Schritt-Anleitung für die Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Info-Seite von Jogustine in den FAQ:
https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/faqs/faqs-studierende/#Welche_Schritte_muss_ich_beachten_um_mich_erfolgreich_zu_einer_Prfung_anzumelden
Wohin muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Prüfungsanmeldung in Jogustine habe? Zuerst müssen Sie sich an den Jogustine-Service wenden per Telefon oder per Web-Formular:
http://www.info.jogustine.uni-mainz.de/804.php
Erst wenn Ihnen dort nicht weiter geholfen werden kann (!), schicken Sie bitte innerhalb der Anmeldefrist eine Mail an pruefungsamtfb02@uni-mainz.de mit einer präzisen Auflistung der Prüfungen, für die Sie sich anmelden möchten (B.A. oder B.Ed.?, Kern- oder Beifach?, welches Modul?). Wenn die Mail innerhalb der Frist eintrifft, gilt sie als fristgerechte Prüfungsanmeldung.
Was passiert, wenn ich die Prüfungsanmeldefrist verpasst habe? Dann dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, d.h. Sie dürfen die Klausuren nicht mitschreiben bzw. Ihre Hausarbeit wird nicht gewertet.
In welchen Fällen kann ich mich nachträglich zur Prüfung anmelden? Eine nachträgliche Anmeldung ist nur möglich bei durch Attest nachgewiesener Erkrankung oder bei nachgewiesenen besonderen Belastungen im privaten Umfeld während der gesamten Prüfungsanmeldefrist.
Gründe, die KEINE nachträgliche Prüfungsanmeldung rechtfertigen:
- Bedienfehler des Studierenden
- Probleme mit den Rechner
- TANs verloren oder TANs nicht dabei gehabt
- Meldung von Problemen mit Jogustine
- außerhalb der Frist
- Auslandsaufenthalt während der Prüfungsanmeldephase
- Bei familiären oder privaten Verpflichtungen
- Berufstätigkeit oder Gremienarbeit
- Privater Urlaub während der Prüfungsanmeldephase
Was sind Studienleistungen, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und kumulative Modulprüfungen?
- Studienleistungen sind Leistungsnachweise, die Sie in einem laufenden Modul erbringen, die aber nicht in die Endnote mit eingehen. In der Regel ist eine Studienleistung einer Lehrveranstaltung zugeordnet und nicht dem ganzen Modul. Es kann sich z.B. um ein Referat, eine Hausarbeit, eine praktische Übung oder ein Protokoll handeln. Falls eine Studienleistung zu erbringen ist, wird die Form zu Beginn der Veranstaltung von der Dozentin oder dem Dozenten bekannt gegeben. Wichtig ist: Für Studienleistungen ist keine Anmeldung über Jogustine erforderlich; auch die Noten stehen i.d.R. nicht in Jogustine. Im Zweifelsfall fragen Sie im Prüfungsamt nach, ob Sie sich anmelden müssen.
- Zu Modulprüfungen gehören Modulabschlussprüfungen, Modulteilprüfungen und kumulative Prüfungen. Sie unterscheiden sich von den Studienleistungen dadurch, dass die Noten der Modulprüfungen immer in die Endnote eingehen. Wichtig ist: Zu jeder Modulprüfung müssen Sie sich rechtzeitig während der Anmeldefrist über Jogustine anmelden, egal um welche Prüfungsform (Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung etc.) es sich handelt. Ohne eine fristgerechte Anmeldung dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldephase nicht mit der Lehrveranstaltungsanmeldephase zu verwechseln ist.- Modulabschlussprüfungen sind, wie der Name schon sagt, Modulprüfungen, die in der Regel am Ende eines Moduls erbracht werden und grundsätzlich den Lernstoff des gesamten Moduls umfassen können.- Modulteilprüfungen sind ebenfalls eine Form von Modulprüfungen. Hier handelt es sich um Teilleistungen (z.B. Hausarbeit oder Klausur zu einer speziellen Veranstaltung), die in die Endnote mit eingehen, aber gesondert von und zusätzlich zu der Modulabschlussprüfung geschrieben werden, oft sogar ein Semester vor der eigentlichen Modulabschlussprüfung.- Kumulative Prüfungen sind Teile einer Modulabschlussprüfung, die aus mehreren Teilen besteht. Z.B. sind in vielen Modulen am Ende zwei Klausuren zu schreiben, die beide in die Endnote mit eingehen. Daher handelt es sich bei kumulativen Prüfungen um eine Unterform der Modulteilprüfung.
Welche Art von Prüfung Sie in einem Modul ablegen müssen, können Sie im für Sie zutreffenden fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung sehen.
Die Prüfungsordnungen finden Sie hier:
Fachbezogene Studien- und Prüfungsordnungen | (uni-mainz.de)
Das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihren Prüfungen!
Bachelor-/ Master- FAQ und -Wegweiser
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