Aktuelle Meldungen:
Informationen im Auftrag der beiden Prüfungsausschussvorsitzenden zum Umgang mit der Corona-Pandemie und den Auswirkungen auf Ihre Prüfungen:
Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Abteilung Studium und Lehre über die zentral für die ganze JGU getroffenen Regelungen, siehe hier.
Weitere Hinweise:
1. Das Prüfungsamt bleibt für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Wir sind telefonisch,
per E-Mail und postalisch zu erreichen.
2. Prüfungen finden teilweise in Präsenz, teilweise als Videoprüfungen oder Take-Home-Prüfungen statt. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Welches Prüfungsformat für die jeweilige Prüfung geplant ist, erfahren Sie bei Ihren zuständigen Prüfer:innen.
Informationen rund um Organisatorisches zu Ihrer Rückmeldung, dem Nachweis von Auflagen etc. erhalten Sie hier.
Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbeiten, Dissertationen etc.) können weiterhin regulär nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung angemeldet, durchgeführt und abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen bzw. der Verlängerung von Abgabefristen siehe die Punkte 6 und 7.
3. Bitte schicken Sie uns Ihre Bachelor- und Masterarbeiten nur als pdf per E-Mail und mit unterschriebener und eingescannter oder abfotografierter Erklärung für schriftliche Prüfungsleistungen.
4. Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit bitte elektronisch (mit elektronischer Unterschrift der Gutachter:innen) schicken; ebenso Anträge auf Fristverlängerung.
5. Studierende, die sich im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/2022 oder im Sommersemester 2022 im zwölften bzw. achten (oder einem höheren) Fachsemester befanden bzw. befinden und die eigentlich ihre Bachelor- oder Masterarbeit anmelden müssen, müssen sich momentan nicht zur Abschlussarbeit anmelden (aktueller Sachstand am 11.03.2022). Die Anmeldefrist für die Abschlussarbeiten wurde bis zum 30.09.2022 ausgesetzt. Das Gleiche gilt für die Wiederholungsfrist bei Abschlussarbeiten, die einmal nicht bestanden wurden - zur Wiederholung von einmal nicht bestandenen Abschlussarbeiten müssen Sie sich im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/2022 und im Sommersemester 2022 nicht anmelden. Wenn Sie sich vor dem Ende dieser Frist zur Abschlussarbeit oder Wiederholung der Abschlussarbeit anmelden möchten, können Sie das natürlich dennoch tun.
6. Über Anträge auf Fristverlängerung für Ihre Abschlussarbeit, die sich aus einer eventuell eingeschränkten Nutzung der Bibliothek oder wegen Problemen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Erhebung von Daten oder über die Notwendigkeit von Kinderbetreuung ergeben, entscheiden die zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit den Erstgutachter:innen. Bitte richten Sie die Anträge (in elektronischer Form) an das Prüfungsamt per E-Mail.
7. Für Verlängerungen der Bearbeitungsfristen von Modulhausarbeiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studienbüro. Beim Rücktritt wenden Sie bitte an das Prüfungsamt und setzen Sie Ihre Prüfer:innen und das Studienbüro in CC.
8. Informationen zur Bibliotheksnutzung finden Sie hier.
Bleiben Sie gesund - und im Krankheitsfall: Gute Besserung!
Sachgebiet:
Bachelor / Master
Tel +49 6131-39 22616
Sachgebiet:
Bachelor / Master
Tel +49 6131-39 36180
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Bachelor / Master
Tel +49 6131-39 22246
Sachgebiet:
Promotion
Habilitation
Tel +49 6131-39 22247
Stabsstelle Recht und Prüfungswesen
Anträge auf Anfertigung einer Bachelor- oder Masterarbeit in einer externen Einrichtung
Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen und Bescheide über das endgültige Nichtbestehen
Anträge auf Nachteilsausgleich / Schreibzeitverlängerung, Härtefallanträge, Verlängerung von Fristen zum Ablegen von Prüfungen
Betreuung der Prüfungsausschüsse
Alle rechtlichen Fragen betreffend Prüfungen
E-Mail
Tel +49 6131-39 23057
Sachgebiet:
Magister / Dekanat
seit 1.9.19 im Ruhestand
Bachelor-/ Master- FAQ und -Wegweiser
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Das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 ist zuständig für
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Bachelor- (Kern- und Beifach) und Masterstudiengänge in
Erziehungswissenschaft
Politikwissenschaft, Empirische Demokratieforschung und European Studies
Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Medienmanagement und Unternehmenskommunikation/ PR
Soziologie
Sport und Sportwissenschaft -
Promotionen in allen im Fachbereich angesiedelten Fächern
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Habilitationen in allen im Fachbereich angesiedelten Fächern