Prüfungsanmeldeverfahren

Explizite Prüfungsanmeldung

Sie müssen sich in jedem Semester gesondert für die Prüfungen, die Sie im jeweiligen Semester ablegen möchten, in Jogustine anmelden. Bitte beachten Sie: Sie müssen nicht bestandene Prüfungen im darauf folgenden Semester wiederholen und sich selbst zur Wiederholung der Prüfung anmelden. Es gibt keine automatische Anmeldung!

Wann muss ich mich anmelden?

Sie müssen sich unbedingt innerhalb der Prüfungsanmeldefristen anmelden. Bitte beachten Sie auch die Uhrzeiten beim Fristablauf. Bitte melden Sie sich in den ersten Tagen der Frist zu den Prüfungen an und warten damit nicht bis zum letzten Tag. Sie können die Frist z.B. als Erinnerung in Ihr Handy speichern.
Die Fristen finden Sie für jedes Semester hier:
https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/anmeldephasen/pruefungsanmeldephasen/

Wie muss ich mich anmelden?

Eine Schritt-für Schritt-Anleitung für die Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Info-Seite von Jogustine in den FAQ:
https://www.info.jogustine.uni-mainz.de/faqs/faqs-studierende/#Welche_Schritte_muss_ich_beachten_um_mich_erfolgreich_zu_einer_Prfung_anzumelden

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Prüfungsanmeldung in Jogustine habe?

Zuerst müssen Sie sich an den Jogustine-Service wenden per Telefon oder per Web-Formular:
http://www.info.jogustine.uni-mainz.de/804.php
Erst wenn Ihnen dort nicht weiter geholfen werden kann (!), schicken Sie bitte innerhalb der Anmeldefrist eine Mail an pruefungsamtfb02@uni-mainz.de mit einer präzisen Auflistung der Prüfungen, für die Sie sich anmelden möchten (B.A. oder B.Ed.?, Kern- oder Beifach?, welches Modul?). Wenn die Mail innerhalb der Frist eintrifft, gilt sie als fristgerechte Prüfungsanmeldung.

Was passiert, wenn ich die Prüfungsanmeldefrist verpasst habe?

Dann dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, d.h. Sie dürfen die Klausuren nicht mitschreiben bzw. Ihre Hausarbeit wird nicht gewertet.

In welchen Fällen kann ich mich nachträglich zur Prüfung anmelden?

Eine nachträgliche Anmeldung ist nur möglich bei durch Attest nachgewiesener Erkrankung oder bei nachgewiesenen besonderen Belastungen im privaten Umfeld während der gesamten Prüfungsanmeldefrist.

Gründe, die KEINE nachträgliche Prüfungsanmeldung rechtfertigen:

  • Bedienfehler des Studierenden, Probleme mit den Rechner
  • TANs verloren oder TANs nicht dabei gehabt
  • Meldung von Problemen mit Jogustine außerhalb der Frist
  • Auslandsaufenthalt während der Prüfungsanmeldephase
  • Bei familiären oder privaten Verpflichtungen
  • Berufstätigkeit oder Gremienarbeit
  • Privater Urlaub während der Prüfungsanmeldephase