Zuständigkeiten

In den folgenden Fällen ist die Stabsstelle Recht und Prüfungswesen Ihr richtiger Ansprechpartner:

  • Anträge auf Anfertigung einer Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
  • Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs
  • Härtefallanträge (z. B. bei drohendem Auslaufen des Rechts, nach der bisher gültigen Prüfungsordnung geprüft zu werden)
  • Anträge, welche die Frist betreffen, eine bestimmte Prüfung abzulegen (z. B. erstmalige Anmeldung einer Abschlussarbeit oder Anmeldung zur Wiederholungsprüfung)
  • Widersprüche gegen prüfungsbezogene Entscheidungen
  • Auskünfte an Mitglieder des Fachbereichs zu rechtlichen Fragen mit Bezug zum Fachbereich (insbesondere im prüfungs- und hochschulrechtlichen Bereich)