In den folgenden Fällen ist die Stabsstelle Recht und Prüfungswesen Ihr richtiger Ansprechpartner:
- Anträge auf Anfertigung einer Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
- Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs
- Härtefallanträge (z. B. bei drohendem Auslaufen des Rechts, nach der bisher gültigen Prüfungsordnung geprüft zu werden)
- Anträge, welche die Frist betreffen, eine bestimmte Prüfung abzulegen (z. B. erstmalige Anmeldung einer Abschlussarbeit oder Anmeldung zur Wiederholungsprüfung)
- Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen
- Auskünfte an Mitglieder des Fachbereichs zu rechtlichen Fragen mit Bezug zum Fachbereich (insbesondere im prüfungs- und hochschulrechtlichen Bereich)