Aktuelle Meldungen:
Bei Nichtbestehen einer Prüfung müssen Sie sich
- bei halbjährlichen Prüfungen im nächsten Semester
- bei jährlichen Prüfungen im übernächsten Semester
eigenständig erneut über Jogustine zur Prüfung in der jeweiligen Prüfungsanmeldephase anmelden.
Es erfolgt in keinem Fall eine "automatische" Anmeldung durch das Prüfungsamt.
WICHTIG:
Wenn Sie diese Fristen versäumen, gilt die versäumte Wiederholungsprüfung gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 8 Satz 1 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02,05 und 07 als nicht bestanden.
Attestvorlage
Sollten Sie an Ihrem Prüfungstermin erkrankt sein, drucken Sie sich die Attestvorlage aus und lassen sie von Ihrem Arzt ausfüllen. Bitte denken Sie daran, dass Sie spätestens an dem Tag zum Arzt gehen müssen, an dem die Prüfung stattfindet. Das Attest reichen Sie bitte per Mail an: PruefungsamtFB02@uni-mainz.de bei uns ein. Gute Besserung!
WICHTIG: Atteste für die Modulprüfungen in Sport und Sportwissenschaft geben Sie bitte direkt beim Studienbüro des Instituts für Sportwissenschaft ab!
Einsichtsanträge
Einsichtsanträge für Klausuren und Hausarbeiten sind in der Regel im Sekretariat des zuständigen Dozenten zu stellen.
Leistungsauszüge
B.Ed.-Studierende erhalten ihren Leistungsauszug beim HPL (Hochschulprüfungsamt für das Lehramt).
B.A.-Studierende erhalten ihren Leistungsauszug beim zentralen Prüfungsamt des FB 02, wenn ihr Kernfach ein Fach aus dem FB 02 ist. Wenn Sie ein Kernfach haben, das nicht im FB 02 vertreten ist, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Ihres Kernfachs.
Beantragen Sie bitte Ihren Leistungsauszug per Mail an uns unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihrer Fächer. Ihre Leistungsübersicht wird Ihnen dann als PDF über Jogustine zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie einen schriftlichen Leistungsauszug wünschen, beachten Sie bitte, dass die Zusendung von Leistungsauszügen nur gegen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag möglich ist.
Prüfungsabmeldung/Rücktritt Bachelor und Masterstudierende
Bitte beachten Sie, dass eigenständige Prüfungsabmeldungen in Jogustine nur während der Prüfungsanmeldephase möglich sind.
Siehe dazu § 11 Abs. 4 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07:
"Für die Teilnahme an Modulprüfungen und Modulteilprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich."
"Die Prüfungs- und Anmeldetermine werden zu Beginn des Semesters bekannt gemacht. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch in begründeten Einzelfällen möglich."
Bitte lesen Sie auch links im Menü die "Wichtigen Informationen" zu diesem Thema.