Habilitation

Wissenswertes für Postdocs der JGU mit Übersicht über Rahmebedingungen, Karriereoptionen u. Qualifizierungsangebote erhalten Sie auf den Seiten des GNK - Gutenberg-Nachwuchs-Kolleg

Alle Regelungen und fachspezifischen Informationen zu Habilitationsverfahren am FB 02 finden Sie in der aktuellen Habilitationsordnung vom 06. November 2023.

Die Habilitationsordnung beinhaltet ebenfalls unter den jeweiligen Fachanhängen eine Liste der Habilitationsfächer sowie deren fachspezifischen Regelungen.

 

Voranmeldung Habilitation (siehe § 4 der Habilitationsordnung)

Für die Voranmeldung zur Habilitation sind in Papierform und – bis auf die im Original beglaubigte Doktorurkunde – auch digital als pdf die folgenden Unterlagen im Dekanat einzureichen:

  • Anschreiben an den Dekan mit Titel der Habil.Schrift und der angestrebten Venia legendi (Name des Fachs) sowie dem Namen der Betreuerin/des Betreuers
  • Abstract (ca. ¾ DIN A4-Seite)
  • Lebenslauf
  • Lehrverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis
  • Doktorurkunde (im Original beglaubigt – kein pdf, für JGU-Abschluss ist eine Kopie ausreichend)

Den Vorschlag für ein Anschreiben zur Voranmeldung finden Sie unten unter "Download".

Der/die Betreuer'in des/der Habilitanden/Habilitandin stellt das Habilitationsvorhaben in einer Sitzung des Fachbereichsrates vor. Der Fachbereichsrat berät über die Voranmeldung. Im Anschluss wird die Voranmeldung im Fachbereich 02 bekanntgegeben. Für Ihre Planung zur Mitteilung der Voranmeldung orientieren Sie sich bitte an den Sitzungsterminen des FBR 02.

Hinweis auf besondere Regelung bei nicht JGU-angehörigen Habilitand/innen:
Der Fachbereichsrat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2017 geregelt, dass bei Habilitand/innen, die weder der JGU und noch dem FB 02 angehören, der jeweilige Institutsvorstand über das geplante Verfahren beraten und die/der GL eine schriftliche Stellungnahme zu der Voranfrage abgeben soll, bevor die Voranmeldung als TOP in einer FBR-Sitzung behandelt wird.

 

Habilitationsgesuch (siehe § 5 der Habilitationsordnung)

Die Eröffnung des Habilitationsverfahrens erfolgt auf schriftlichen Antrag (Habilitationsgesuch), der an die Dekanin / den Dekan des Fachbereichs zu richten ist. Einen Vorschlag zum Anschreiben finden Sie unten unter „Download”.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. ein Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und persönlichen Werdegangs,
  2. die Promotionsurkunde oder der urkundliche Nachweis einer entsprechenden Qualifikation gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2,
  3. ein Exemplar der Dissertation, sofern diese nicht bereits vorliegt,
  4. Zeugnisse über eventuelle von der Bewerberin oder von dem Bewerber abgelegte weitere Prüfungen (Staatsprüfung, Diplomprüfung etc.),
  1. die schriftlichen Habilitationsleistungen Anmerkung: Die in der Habil.Ordnung unter §5, Abs. 3, Pkt. 5 erwähnten sechs Printexemplare halten wir nach unserer entwicklungsoffenen Interpretation der Habil.Ordnung und dem durch technische Entwicklung entfallenen Sinn und Zweck für ursprünglich sechs Exemplare (kein Pflichtexemplar UB, Gutachter PDF) ein gedrucktes Exemplar als Prüfungsoriginal zur Archivierung für ausreichend. Ggf. kann ein zweites identisches Exemplar für die Phase der Einsichtnahmen oder falls einer der Gutachter doch ein Printexemplar haben möchte, hilfreich sein. Bitte sprechen Sie sich hierzu vorab mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ab.
  2. eine Versicherung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass alle vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten selbstständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden und von der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre und zum Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Kenntnis genommen wurde, gegebenenfalls eine Darstellung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5, - Vorlage "persönliche Versicherung" unter "Download"
  3. ein Verzeichnis der sonstigen Veröffentlichungen der Bewerberin oder des Bewerbers, nach Möglichkeit unter Beifügung je eines Exemplars,
  4. ein Verzeichnis der abgehaltenen Lehrveranstaltungen und Angaben über deren Umfang,
  5. drei Themenvorschläge für den Öffentlichen Vortrag gemäß § 3 Abs. 3 und § 9 Abs. 1; die Vorschläge können bis zur Annahme der schriftlichen Leistungen geändert werden.
  6. eine Erklärung über etwaige beantragte, eingeleitete oder erfolglos beendete Habilitationsverfahren und andere entsprechende Qualifikationsverfahren - Vorlage "persönliche Versicherung" unter "Download"
  7. bei kumulativen Habilitationen Betreuerbestätigung für das Fach
  8. ausgefüllten Personalbogen - zu finden unter "Download"

Hinweis: Urkunden nach Nr. 2 und 4 sind im Original oder in beglaubigter Abschrift einzureichen - sofern es sich nicht JGU-Abschlüsse handelt.

 

Kontakt für Habilitanden

 

Besucheranschrift:

Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich 02 - Sozialwissenschaften, Medien und Sport
Dekanat - 4. Etage, Raum 04-206
Georg Forster-Gebäude
Jakob-Welder-Weg 12
55128 Mainz

Postanschrift:

Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich 02 - Dekanat
55099 Mainz

Dekanatsteam:

Heike Koslosky und Andrea Ohters

GFG Raum 04-206
Tel.: +49 6131-39 22247
Mail: dekanatfb02[at]uni-mainz.de

Sprechzeiten vor Ort:
montags      10-15 h
dienstags     09-11 h
donnerstags 10-12 und 14-15:30 h

Für die Sprechzeiten bitten wir um vorherige Terminvereinbarung (Mailadresse ist verlinkt).
Vielen Dank.