Allgemeine Informationen zur Promotion finden Sie unter Promotion – Studium (uni-mainz.de)
Die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences bietet zahlreiche Informations-, Beratungs-, Veranstaltungs- und Stipendienangebote für Promotionsverfahren an der JGU im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften).
Fachspezifische Informationen für Promotionen am FB 02
Am 04.04.2016 ist eine neue Promotionsordnung in Kraft getreten. Nur Promovendinnen und Promovenden, die ihr Promotionsvorhaben bereits davor begonnen haben, können gemäß der Übergangsregelung in § 28 (2) der neuen Promotionsordnung für ihre Promotion noch die „alte” Promotionsordnung wählen. Links zur neuen und alten Ordnung:
neue Promotionsordnung vom 04. April 2016: Promotionsordnung 2016 in der aktuellen Fassung
alte Promotionsordnung vom 26. Juli 2000: Promotionsordnung 2000
Eine Liste der Promotionsfächer am FB 02 sowie fachspezifische Regelungen (insbesondere für kumulative Dissertationen) finden Sie in den jeweiligen Fachanhängen der Promotionsordnungen.
Seit September 2017 gilt zur Annahme als Promovend/in die Registrierungspflicht
Eine Immatrikulation ist für ein Promotionsvorhaben nicht verpflichtend. Bei Bedarf ist die Einschreibung über den Studierendenservice vorzunehmen
Für Promovendinnen und Promovenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht. Weitere Informationen zu Registrierung und Annahme als Doktorand/in erhalten Sie unter Registrierung Promotion
Während des Registrierungsprozesses werden eine sog. Checkliste sowie alle erforderlichen Unterlagen - auch die Betreuerbestätigung - erstellt. Die Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den administrativen Vorgang. Zur Einreichung der Unterlagen vereinbaren Sie bitte zu den unten genannten Zeiten einen Termin im Dekanat FB 02. Vielen Dank.
Zulassung zur Promotion
Sobald Sie Ihre Dissertation zur Begutachtung einreichen möchten, ist der Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen. Bitte vereinbaren Sie zu den unten genannten Zeiten einen Termin im Dekanat FB 02 und reichen Ihre Dissertation mit den im Antrag auf Zulassung angegebenen Unterlagen ein. Den Antrag mit weiteren Informationen und ausführlichen Erklärungen, wie z.B. welche Unterlagen in die Dissertation mit einzubinden sind, finden Sie unten unter „Download”.
kumulative Dissertationen
Für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation, s. §10 der PO, bedarf es lt. den Anhängen der Fächerkataloge und den fachspezifischen Regelungen der aktuellen Promotionsordnung eine schriftliche Bestätigung des Betreuers / der Betreuerin. Die Bestätigung für Ihr Fach finden Sie hier aufgeführt. Bitte ebenfalls bei der Zulassung zur Promotion unterschrieben einreichen.
Institut für Erziehungswissenschaft
Institut für Soziologie
Institut für Politikwissenschaft
Psychologisches Institut
Institut für Publizistik
Institut für Sportwissenschaft
Veröffentlichung von Dissertationen als Monographie
Nach Ihrem bestandenen Prüfungskolloquium finden Sie unten unter „Download” ein Infoblatt zum weiteren Verfahren.
Bitte beachten Sie, dass bei der Universitätsbibliothek seit September 2016 zur Annahme der abzuliefernden Pflichtexemplare andere Regelungen als in den Prüfungsordnungen angegeben gelten. Ein entsprechendes Schreiben ist unten unter „Download” eingestellt.