Allgemeine Informationen zur Promotion finden Sie hier: Promotion – Studium (uni-mainz.de)
Fachspezifische Informationen erhalten Sie hier:
Am 04.04.2016 ist eine neue Promotionsordnung in Kraft getreten. Nur Promovendinnen und Promovenden, die ihr Promotionsvorhaben bereits davor begonnen haben, können gemäß der Übergangsregelung in § 28 (2) der neuen Promotionsordnung für ihre Promotion noch die „alte” Promotionsordnung vom wählen. Links zur neuen und alten Ordnung:
neue Promotionsordnung vom 04. April 2016: Promotionsordnung 2016 in der aktuellen Fassung
alte Promotionsordnung vom 26. Juli 2000: Promotionsordnung 2000
Eine Liste der Promotionsfächer sowie fachspezifische Regelungen finden Sie in den jeweiligen Fachanhängen der Promotionsordnungen.
Seit September 2017 gilt Registrierungspflicht von Promovendinnen und Promovenden
Registrierung – Annahme als Promovend/in – ggf. Immatrikulation
Für Promovendinnen und Promovenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht. Weitere Informationen zu Registrierung, Annahme als Doktorand/in, Immatrikulation erhalten Sie unter folgendem Link:
Zulassung zur Promotion
Für die Zulassung zur Promotion reichen Sie Ihre Dissertation mit den im Antrag auf Zulassung angegebenen Unterlagen ein. Den Musterantrag mit weiteren Informationen finden Sie unten unter „Download”.
Veröffentlichung
Ein Infoblatt erhalten Sie nach dem Prüfungskolloquium vom Dekanat.
Bitte beachten Sie, dass bei der Universitätsbibliothek seit September 2016 zur Annahme der abzuliefernden Pflichtexemplare andere Regelungen als in den Prüfungsordnungen angegeben gelten. Ein entsprechendes Schreiben ist unten unter „Download” eingestellt.