Ethikkommission

Sozialwissenschaftliche Forschung ist häufig auf die Teilnahme von Menschen an empirischen Studien angewiesen. Dabei sind sich die Forscherinnen und Forscher ihrer besonderen Rolle in ihrer Beziehung zu den Probanden bewusst. Um die Würde und Integrität der an Forschungsprozessen teilnehmenden Menschen zu gewähren, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Fachbereich Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bestellte daher im Jahr 2015 eine Ethikkommission, deren Aufgabe es ist, ethische Belange sozialwissenschaftlicher Forschung am Fachbereich einzuschätzen. Empfohlen wird, den Beginn jeder sozialwissenschaftlichen Forschung am Menschen an eine positive Beurteilung durch die Ethikkommission zu binden. Die Kommission unterstützt daher durch ihre Beratung und Empfehlung die Forschung am Fachbereich 02; sie hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben am Menschen eine Hilfe bei der Beurteilung ethischer Gesichtspunkte zu geben. Davon unberührt bleibt jedoch die prinzipielle Verantwortung jeder Forscherin bzw. jedes Forschers für die Durchführung ihres oder seines Forschungsvorhabens.

Die Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung eines Ethikantrags bis zu drei Monate dauern kann, wenn auswärtige Expertise hinzugezogen werden muss, kann es auch länger dauern. Bitte stellen Sie sich auf diese Zeiten ein und stellen Ihren Antrag auf ein Ethikvotum früh genug, denn erst nach Erhalt des Votums dürfen Sie mit Ihrem Projekt beginnen.

Die Erfahrung zeigt zudem, dass der Datenschutz eine wichtige Rolle bei der Begutachtung von Ethikanträgen spielt und häufig Missverständnisse darüber bestehen, was personenbezogene oder personenbeziebare Daten in Forschungsprojekten sind, für die der Datenschutz anwendbar ist. Sie werden häufig nur eingeschränkt als "persönliche Daten" wie Name, Geburtsdatum, Anschrift verstanden, was aber nicht korrekt ist. Beispielsweise handelt es sich schon bei diesen Angaben um personenbeziehbare Daten: Der Präsident der JGU hat einen weißes Hemd. Auch Daten, die ohne Namen, aber mit der IP-Adresse erhoben werden, sind in den meisten Fällen personenbeziehbare Daten.
Hier können Sie eine kurze Einführung in den Datenschutz lesen, verfasst von einem Bereichsleiter des Landesdatenschutzbeauftragten RLP: Vortrag zu Forschungsdatenschutz

Allgemeines Feedback zu den Formularen und Informationen ist jederzeit erwünscht!

Hier können Sie Beispiele für die Gliederung einer Projektbeschreibung, eine Allgemeine Teilnehmerinformation über die Studie und eine Einwilligung Teilnahme einsehen.

Bei Bedarf können Sie auch eine Einwilligung Bild Ton, eine Teilnehmerinformation EEG und eine Teilnehmerinformation TMS sowie die Anleitung zu Erstellen eines persönlichen Codeworts und die Abfrage Schwangerschaft verwenden.

Informationen zu Online-Befragungen:

Hier können Sie die ESOMAR Richtlinie für die Durchführung von Online-Forschung und die ESOMAR Checkliste für den Datenschutz einsehen.

Antragsteller, die mit Online-Befragungen arbeiten, werden gebeten, in Ihrer Projektbeschreibung unter den Punkt "Datenschutz" alle für ihr Projekt relevanten Fragen aus der "ESOMAR-Checkliste für den Datenschutz" zu beantworten.

Mitglieder der Ethikkommission des FB 02

Gruppe 1
Prof. Kai Arzheimer
Prof. Sascha Dickel
Prof. Sebastian Lerch
Prof. Michael Scharkow
Prof. Perikles Simon

Gruppe 2
Helena Baus
Saida Sophie Elisabeth Städtler

Gruppe 3
Pascal Schneiders
Helena Rudi

beratend: Ass. iur. Laura Tittel