Inhaltsverzeichnis
- Abschlussarbeiten in den lehramtsbezogenen Studiengängen
- MA Journalismus
- Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Anfertigung der Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
- Anfertigung der Abschlussarbeit in einer Fremdsprache
- Anmeldung der Abschlussarbeit
- Anfertigungsfristen der Abschlussarbeiten
- Ein neues Thema
- Fristversäumnis und Fristverlängerung
- Abgabe und Bewertungsverfahren
- Notenmitteilung und Termin mündliche Abschlussprüfung
- Themen und Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung
- Öffentlichkeit der mündlichen Abschlussprüfungen
- Dauer der mündlichen Prüfungen
- Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement
- Nichtbestehen und Wiederholungsfristen
Abschlussarbeiten in den lehramtsbezogenen Studiengängen
Für die Abschlussarbeiten aller B.Ed.- und M.Ed.-Studierenden ist ausschließlich das HPL zuständig, auch wenn die Arbeit in Bildungswissenschaften, Sozialkunde oder Sport geschrieben wird. Bitte informieren Sie sich dort über den Verfahrensablauf.
MA Journalismus
Hier gibt es ein besonderes Verfahren. Bitte lesen Sie dazu die Homepage des Journalistischen Seminars.
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang: in der Regel zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 im Kernfach erworben wurden. Ausnahme: Publizistik - in der Regel zu Beginn des vierten Semesters, sofern mindestens 80 Leistungspunkte erworben wurden, davon mindestens 60 im Kernfach
- Bachelor Sport und Sportwissenschaft: zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.
- Für alle gilt: Die Leistungspunkte werden erst mit dem vollständigen Absolvieren eines Moduls gutgeschrieben. Leistungspunkte von noch nicht vollendeten Modulen werden nicht mit berechnet.
Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
Bachelorstudiengänge: Sie müssen sich bis zum Ende des sechsten Studienjahrs (Ende des 12. Fachsemesters) zur Bachelorarbeit anmelden, ansonsten erhalten Sie einen Fehlversuch wegen Fristversäumnis. Sollten Fristverlängerungsgründe (Krankheit oder Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Auslandsstudium, Mitgliedschaft in satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Hochschule) bei Ihnen vorliegen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist an die Stabsstelle Recht und Prüfungswesen (Kontaktdaten siehe unter "Prüfungsamt").
Masterstudiengänge: Sie müssen sich bis zum Ende des vierten Studienjahrs (Ende des 8. Fachsemesters) zur Masterarbeit anmelden, ansonsten erhalten Sie einen Fehlversuch wegen Fristversäumnis. Sollten Fristverlängerungsgründe (Krankheit oder Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Auslandsstudium, Mitgliedschaft in satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Hochschule) bei Ihnen vorliegen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist an die Stabsstelle Recht und Prüfungswesen (Kontaktdaten siehe unter "Prüfungsamt").
Wer Betreuerin oder Betreuer einer Abschlussarbeit sein darf, können Sie für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang aus § 8 Abs. 2 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang oder den entsprechenden Paragraphen der Ordnungen für die Prüfung in den Bachelorstudiengängen Sport und Sportwissenschaft oder Psychologie oder der für Sie gültigen Masterprüfungsordnung ersehen.
In der Regel sind das alle Professorinnen und Professoren, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Im Zweifel fragen Sie bitte beim zentralen Prüfungsamt nach.
Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter soll Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Fachbereichs 02 oder habilitiert sein. Folglich kann eine Arbeit z.B. von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter als Erstgutachterin bzw. Erstgutachter betreut werden, während die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer ist.
Anfertigung der Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
Wenn die Bachelor- oder Masterarbeit in einer nicht dem Fachbereich 02 angehörenden Einrichtung angefertigt werden soll, muss vorher die oder der Vorsitzende des Bachelor-Prüfungsausschusses bzw. die oder der Vorsitzende des Master-Prüfungsausschusses zustimmen. Nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit dem zentralen Prüfungsamt (Stabsstelle Recht und Prüfungswesen - Herr Bieniakonski) auf, bevor Sie potentielle externe Betreuerinnen und Betreuer kontaktieren.
Anfertigung der Abschlussarbeit in einer Fremdsprache
Das ist möglich, wenn Sie den entsprechenden Antrag ausdrucken und beide Gutachterinnen oder Gutachter unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Sie überlegen sich ein Thema für Ihre Arbeit und kontaktieren potenzielle Betreuer. Das Thema muss vorab mit diesen besprochen werden, da die Prüfer verantwortlich sind für die Ausgabe des Themas und Prüflinge keinen Anspruch auf ein bestimmtes Thema haben. Dann drucken Sie den Antrag auf Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit aus. Dann lassen Sie das Formular nach Absprache des Themas von der Prüferin oder dem Prüfer unterschreiben. Die Prüferin bzw. der Prüfer darf Ihr Thema modifizieren oder ablehnen. Sie haben außerdem keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Prüferin bzw. einen ganz bestimmten Prüfer als Betreuerin bzw. Betreuer ihrer Abschlussarbeit.
Bitte beachten: Mache Institute haben auf ihrer Homepage eine Übersicht, welche Prüferinnen und Prüfer zu welchen Themen zur Verfügung stehen und wie viele Betreuungen bei ihnen noch frei sind.
Wenn die Betreuerin oder der Betreuer mit der Betreuung Ihrer Arbeit einverstanden ist, füllen Sie den Antrag aus und lassen ihn von ihr bzw. ihm unterschrieben. Sie oder er wird Ihnen eine zweite Gutachterin bzw. einen zweiten Gutachter empfehlen, die oder der dann auf dem Formular eingetragen wird.
Den vollständig ausgefüllte Antrag müssen Sie innerhalb von höchstens drei Werktagen beim zentralen Prüfungsamt per Mail (PruefungsamtFB02@uni-mainz.de) einreichen.
Sie erhalten dann eine schriftliche Zulassung mit der Nennung Ihres Themas und des Abgabedatums per Mail und Post.
Anfertigungsfristen der Abschlussarbeiten
Die Bearbeitungsfrist beginnt bei Anmeldung der Abschlussarbeit im Prüfungsamt.
Hier die einzelnen Anfertigungsfristen:
- Kernfach Erziehungswissenschaften: 9 Wochen
- Kernfach Politikwissenschaft: 8 Wochen
- Kernfach Publizistik: 9 Wochen
- Kernfach Soziologie: 9 Wochen
- B.A. Sport: 9 Wochen
- Master Empirische Demokratieforschung: 4 Monate
- Master Erziehungswissenschaften: 16 Wochen
- Master Kommunikation: 4 Monate
- Master Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen: 4 Monate
- Master Soziologie: 5 Monate
- trinationaler Master "Europa-Master": 4 Monate
- Masterstudiengang Sportwissenschaft: 6 Monate
Ein neues Thema
Ein Thema kann sowohl in den Bachelor- als auch in den Masterstudiengängen einmal innerhalb der ersten beiden Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich innerhalb von vier Wochen zu vereinbaren. Das Antragsformular muss von der Betreuerin oder dem Betreuer erneut ausgefüllt und unterschrieben werden.
Fristversäumnis und Fristverlängerung
Wenn Sie die Abgabefrist versäumen, gilt die Arbeit als nicht bestanden. Sie haben dann nur noch einen weiteren Versuch.
Fristverlängerungen sind nur in folgenden Fällen und jeweils nur mit schriftlichem Nachweis möglich:
Bei Krankheit, sofern ein Attest die Dauer der Erkrankung und eine Prüfungsunfähigkeit konkret benennt - eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Auch bei Todesfällen in der Familie oder anderen von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen wird eine Fristverlängerung gewährt.
Ihren schriftlichen Antrag und den Nachweis reichen Sie beim zentralen Prüfungsamt per Mail ein. Dort wird der Grund geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht und wann die Bearbeitungszeit endet.
Abgabe und Bewertungsverfahren
Die Abschlussarbeit wird im zentralen Prüfungsamt per Mail an: PruefungsamtFB02@uni-mainz.de eingereicht. Bitte vergessen Sie nicht, schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet haben. Eine Vorlage für diese Erklärung finden Sie rechts im Downloadbereich. Sie erhalten die Erklärung und ein Mustertitelblatt ebenfalls nach der Anmeldung von uns per Mail.
Sie müssen außerdem versichern, dass Sie von der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre und zum Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Kenntnis genommen haben. Diese Ordnung finden Sie hier.
Ihre Arbeit wird dann vom Prüfungsamt an die beiden Gutachterinnen bzw. Gutachter weitergeleitet.
Das Bewertungsverfahren von Bachelor- und Masterarbeiten soll sechs Wochen nicht überschreiten.
Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Notenmitteilung und Termin mündliche Abschlussprüfung
Sobald die Noten von Erst- und Zweitgutachter/in vorliegen, werden diese in Jogustine veröffentlicht. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die mündliche Abschlussprüfung. Diese sollte innerhalb von vier Wochen nach der Beendigung des Bewertungsverfahrens stattfinden.
Sobald Ihre Note veröffentlicht wurde, können Sie Ihre Gutachten per Mail (PruefungsamtFB02@uni-mainz.de) bei uns anfordern.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt gibt vorab keine Noten bekannt; weder in der Sprechstunde noch telefonisch noch per Mail. Bitte sehen Sie von solchen Fragen ab!
Themen und Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung
Im Bachelorstudiengang:
Maximal fünf Minuten stellt die Kandidatin bzw. der Kandidat den Inhalt ihrer bzw. seiner Bachelorarbeit vor. Dann werden Fragen und Aufgaben zum Kontext der Bachelorarbeit gestellt und Fragen zu i.d.R. einem weiteren Modul, welches im Vorfeld mit den Prüferinnen und Prüfern abgestimmt wurde.
Mündliche Abschlussprüfung im Kernfach Publizistik
Gegenstand der Prüfung sind zwei Themen aus den Modulen des Kernfachs, die im Vorfeld mit den Prüferinnen und Prüfern abzustimmen sind.
Im Masterstudiengang:
Maximal zehn Minuten stellt die Kandidatin bzw. der Kandidat den Inhalt ihrer bzw. seiner Masterarbeit vor. Dann werden Fragen und Aufgaben zum Kontext der Masterarbeit gestellt. Ein weiteres Modul ist in manchen Fächern Thema der mündlichen Abschlussprüfung. Dies steht dann im fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang.
Öffentlichkeit der mündlichen Abschlussprüfungen
Studierende des FB 02 können als Zuhörer anwesend sein, wenn sich die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat nicht dagegen ausspricht. Sie bzw. er kann ihr bzw. sein Veto bis zu Beginn der mündlichen Prüfung aussprechen.
Interessierte müssen 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung einen Antrag an den die Prüferin bzw. den Prüfer der mündlichen Prüfung stellen, die bzw. der über solche Anträge nach Maßgabe der vorhandenen Plätze entscheidet. Die Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Dauer der mündlichen Prüfungen
- Kernfach Erziehungswissenschaften: 30 Minuten
- Kernfach Politikwissenschaft: 30 Minuten
- Kernfach Publizistik: 30 Minuten
- Kernfach Soziologie: 30 Minuten
- BA Sport und Sportwissenschaft: 20 Minuten
- Master Erziehungswissenschaften: 30 Minuten
- Master Empirische Demokratieforschung: 45 Minuten
- Master Kommunikation: 45 Minuten
- Master Soziologie: 30 Minuten
- trinationaler Master "Europa-Master": 45 Minuten
- Master Sportwissenschaft: 30 Minuten
Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement
Nach der mündlichen Prüfung und nachdem alle noch ausstehenden Prüfungen abgelegt sind, erstellt das Prüfungsamt für Sie Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement auf Deutsch. Sie werden umgehend per Email von uns informiert, wenn Sie Ihre Abschlussdokumente bei uns abholen können (zu den Sprechzeiten, montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr mit vorheriger Anmeldung unter: https://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/bachelormaster/sprechstunde/). Ihre Unterlagen können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon alle Module erfolgreich absolviert haben. Bitte bedenken Sie, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, Ihre Unterlagen zu erstellen und dass wir laut Prüfungsordnung sechs Wochen Zeit haben, Ihre Unterlagen fertigzustellen.
Sollte Ihre mündliche Abschlussprüfung nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein, informieren Sie uns bitte per Email, sobald alle Ihre Module abgeschlossen sind, damit wir Ihre Dokumente erstellen können.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Zeugnis zu den Sprechzeiten abzuholen, können Sie gerne jemanden mit der Abholung beauftragen. Bitte erteilen Sie der abholenden Person eine Vollmacht. Wir senden Ihnen Ihre Unterlagen auch unter folgender Bedingung zu: Bitte lassen Sie uns einen frankierten Rückumschlag zukommen. Achten Sie darauf, dass der Umschlag (B4) ausreichend frankiert ist. Sie erhalten von uns Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement. Alternativ können Sie uns gerne eine elektronische Briefmarke zukommen lassen. Bitte geben Sie immer Ihre aktuelle Adresse an.
Nichtbestehen und Wiederholungsfristen
Plagiat oder Zitierfehler sind kein Kavaliersdelikt, sondern führen zum Nichtbestehen der Abschlussarbeit. Bitte vermeiden Sie dieses Risiko im eigenen Interesse.
In der Bachelor- und in der Masterarbeit haben Sie jeweils zwei Versuche. Wenn Sie erstmalig durchgefallen sind, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung über das Nichtbestehen ein neues Thema anmelden, indem Sie das Formular erneut beim Prüfungsamt einreichen.
In der mündlichen Abschlussprüfung beim Bachelor und beim Master gibt es jeweils drei Versuche, wobei der zweite und der dritte Versuch jeweils innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss. Bei Versäumnis dieser Frist wird eine weitere 5,0 verbucht.
Um einen weiteren Termin zu erhalten, muss sich die Kandidatin bzw. der Kandidat an die Prüferin oder den Prüfer wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Dabei verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und reichen es 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin beim Prüfungsamt ein, damit eine offizielle Einladung erfolgen kann. Mündliche Abschlussprüfungen ohne vorherige offizielle Ladung sind ungültig.