Wenn Sie im oder vor dem Georg Forster-Gebäude einen Stand aufstellen, eine Tagung oder Ähnliches abhalten möchten, beachten Sie bitte sämtliche Hinweise auf dieser Seite.
Wenn Sie eine Fachschaft sind und das Foyer reservieren möchten, schicken Sie das Formular bitte an evpeuker@uni-mainz.de oder bringen es bei Frau Peukert im Dekanat des FB 02, Raum 04.225, vorbei.
Wenn Sie eine sonstige Hochschulgruppe/sonstiger Veranstalter sind, schicken Sie Ihren Antrag für
einen Stand oder eine Veranstaltung im Innenbereich des GFG bitte an die Zentralen Dienste, Hörsaalvergabe: events@uni-mainz.de . Die sonstigen Hochschulgruppen müssen sich bei den Zentralen Diensten jedes Semester neu registrieren lassen, bevor ihnen eine Fläche vergeben werden kann.
Für die Genehmigung von Ständen oder Festen im Außenbereich des GFG sind ausschließlich die zentralen Dienste zuständig, senden Sie also Ihre Anträge bitte an events@uni-mainz.de.
Wenn Sie einen Seminarraum im GFG bekommen möchten, müssen Sie zunächst bei der Raumvergabe anfragen, ob dieser zu Ihrer Wunschzeit frei ist: raum020507@uni-mainz.de . Wenn Sie eine Fachschaft sind, reicht die Reservierungsbestätigung. Wenn Sie keine Fachschaft sind, füllen Sie bitte das nebenstehende Formular aus und senden es an hoersaalvergabe@uni-mainz.de und bitten dort um Genehmigung der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag oder Ihre Anfrage zwei Wochen vor dem gewünschten Termin stellen müssen, sonst ist nicht gewährleistet, dass Ihre Veranstaltung an Ihrem Wunschtag stattfinden kann. Und bitte beachten Sie die Sprechzeiten von Frau Peukert.
Wollen Sie hingegen den Dekanatssaal oder das Besprechungszimmer des Dekanats des FB 02 reservieren, genügt eine einfache Email an Frau Gresch über dekanatfb02@uni-mainz.de .
Wenn Ihnen ein Seminarraum genehmigt wurde und Ihre Veranstaltung im Gebäude länger als bis 20.00 Uhr dauern soll, so müssen Sie sich formlos per Mail bei Frau Peukert melden, damit Ihnen eine schriftliche Erlaubnis ausgestellt werden kann, die Sie dann dem Schließdienst vorweisen und mit der Sie einen entsprechend freigeschalteten Transponder erhalten können. Hintergrund dieser Vorgabe ist die Tatsache, dass der Schließdienst alle Seminarräume um 20 Uhr schließt und Personen, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, des Raumes verweist. Diese Erlaubnis erhalten Sie ebenfalls bei Frau Peukert.
Eine Feier in einem der beiden studentischen Arbeitsräume (04.112 und 02.501) muss nicht von der Geschäftsführung des FB 02 genehmigt werden, wenn sie vor 20.00 Uhr aufgeräumt und beendet ist, da diese beiden Räume durch die Fachschaften im GFG selbst verwaltet werden. Wenn bis 24 Uhr gefeiert werden soll, muss die o.g. schriftliche Erlaubnis eingeholt werden. Ob der studentische Arbeitsraum am Wunschtermin frei ist, müssen die Fachschaften untereinander klären.
Ganz wichtig für alle: wenn Sie in einem Seminarraum, im Foyer oder studentischen Aufenthaltsraum feiern und dabei Glühwein oder andere Dampf oder Rauch verursachende Gegenstände verwenden, müssen Sie unbedingt nebenstehenden "Antrag aus Funktionsunterdrückung einer Feuermeldeschleife" ausfüllen und drei Tage vor der Feier an die angegebene Nummer faxen. Denn durch Dampf und Rauch werden die Feuermelder aktiviert, da sie das Infrarot-Signal unterbrechen. Wenn Sie dies nicht beachten so kann es sein, dass Sie die Kosten für den Feuerwehreinsatz bezahlen müssen.
Zudem bittet das Studierendenwerk darum, dass Sie Frau Militello von der Mensa des GFGs über das Datum Ihres Waffel-/Kuchen- und/oder Glühweinverkaufs vorzeitig informieren, damit die Mensa Bambus ihre Bestellungen angleichen kann: Militello@studierendenwerk-mainz.de.
Bitte beachten Sie noch, dass das Gebäude von 24.00- 7.45 Uhr verschlossen ist und man in dieser Zeit nur mit Transponder hinein kommt und das Blockieren der Türen mit Steinen zu unterlassen ist, da die Türen dadurch beschädigt und hohe Reparaturkosten verursacht werden.