Newsletter des FB02 | Nr. 5 | SoSe 2020 | 16. April 2019


 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser für uns alle aufregenden und aufreibenden Zeit stellen sich viele Fragen, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs. Um Ihnen ein wenig Orientierung zu geben, möchten wir in diesem Newsletter ein paar Fragen beantworten. Dazu präsentieren wir Ihnen ein Interview mit dem Dekan Prof. Dr. Gregor Daschmann zu vielen Fragen rund um Lehre und Organisation am Fachbereich und wir stellen die neue Taskforce Digitale Lehre des Fachbereichs vor. Außerdem gibt es wie auch in „normalen Zeiten“ ein paar Neuigkeiten aus dem Dekanat.

Wenn Sie Fragen zu diesem Newsletter haben oder gerne etwas zum nächsten Newsletter beitragen möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns! Sie erreichen uns unter FokusFB02@uni-mainz.de.

Gutes Gelingen und Gesundheit in diesem außergewöhnlichen Semester wünscht Ihnen

Ihre Fokus FB 02-Redaktion

 

 

Thema: Digitale Lehre


 

Videoansprache an die neuen und alten Studierenden

Nach den sicher bereits bekannten Videoansprachen des Präsidenten und Vizepräsidenten für Lehre und Studium gibt es nun ein Grußwort unseres Dekans an die neuen und alten Studierenden unseres Fachbereichs.

Ansprache an alle neuen und alten Studierenden vom Dekan des FB02, Prof. Dr. Gregor Daschmann

Ansprache von JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch zur Corona-Pandemie Einladung zu digitalem Lehren und Lernen an der JGU im Sommersemester 2020

 

Außerdem zu finden auf der Fachbereichswebseite: wichtige Informationen für alle Studierenden.

 

 

 

Fragen zur digitalen Lehre an den Dekan

Am 31. März ging ein Schreiben des Dekans an alle Lehrenden des FB 02, in dem bereits einige Fragen zur Digitalen Lehre im SoSe 2020 beantwortet wurden. In einem kurzen Interview haben wir Herrn Daschmann ein paar weitere Fragen gestellt:

 

Viele Lehrende nutzen derzeit ihre privaten Rechner und Arbeitsmaterialien: Darf die Ausstattung aus den Büros (Computer/Bildschirm/Tastatur/Maus, etc.) nach Hause geholt und dort verwendet werden?

Grundsätzlich unterstützt die Universität natürlich die Arbeit von zu Hause aus mit allen möglichen Materialien und Geräten. Wenn man zu Hause also keinen Bildschirm hat und dann den aus dem Büro zu Hause benutzen möchte, kann man das natürlich machen, sofern das Gerät derzeit an der Uni ungenutzt wäre. Das gilt auch für alle anderen Peripherie-Geräte wie Tastaturen, Mäuse etc. Die Geräte sollten selbstverständlich  wieder da sein, sobald der ordnungsgemäße Dienst in den Büros wieder losgeht. Man kann auch in Absprache mit den Instituten Notebooks oder Tablets der Universität mitnehmen, wenn das für die Kommunikation notwendig ist. Das ist wichtig, denn wir wollen ja, dass alle in Kontakt bleiben. Die Work-Stations mitzunehmen hat in der Tat keinen Sinn, die funktionieren nur in der Domain der Uni. Die Lehrstühle werden bei der Anschaffung von Hardware wie bspw. Videokameras oder Aufnahmegeräte zwar nicht finanziell, aber zumindest organisatorisch unterstützt. Dafür gibt es eine neue Verordnung der Kanzlerin. Danach ist für diese Dinge die Beschaffung jetzt vereinfacht, das heißt, man kann diese einfach zunächst mal aus Lehrstuhlgeldern bzw. aus privater Tasche kaufen und das dann einfach einreichen. Im Übrigen gibt es auch noch eine finanzielle Unterstützung der Institute für die Digitalisierung der Lehre, da wird unser Fachbereich mit etwa 50.000 Euro unterstützt. Das ist aber nicht für Geräte, sondern ausschließlich für zusätzliche HIWI-Kosten oder für Lehraufträge.

 

Rechtliche Fragen zu Videos: Wie können Lehrvideos vor der unautorisierten Verbreitung im Internet geschützt werden?

Grundsätzlich gilt, sämtliches Lehrmaterial, das man selbst erstellt hat und auf Lehrplattformen stellt, ist urheberrechtlich geschützt, d.h. man hat selbst Urheberrechte daran. Man sollte dann als Lehrende/r den Studierenden mitteilen, dass das Lehrmaterial urheberrechtlich geschützt ist und nur zum privaten Lernfortschritt überlassen wird. Da dürfen sie es ansehen, herunterladen und auch speichern, aber sie dürfen es eben nicht an Dritte weitergeben ohne ausdrückliche Genehmigung und natürlich auch nicht im Internet weiterverbreiten. Man kann also untersagen, dass solche Videos z.B. auf YouTube gestellt werden und wer das trotzdem macht, begeht einen urheberrechtlichen Verstoß und das ist dann auch leicht identifizierbar. Ich denke, das reicht völlig gegenüber den Studierenden.

 

Eigenständigkeitserklärung: Wie kann sichergestellt werden, dass die Studierenden „aktiv“ teilnehmen und eigene Leistungen erbringen?

Aktive Teilnahme ist deshalb so wichtig, weil wir in der Online-Lehre keine Präsenz mehr überprüfen können, wir können keine Teilnehmerliste herumgehen lassen. Wenn jemand nicht teilnimmt, kann das ja auch immer an technischen Gegebenheiten liegen. Man kann sich allerdings mit Studienleistungen, also zusätzlichen Leistungen zur Modulprüfung, während der Lehrveranstaltung behelfen. Man muss den Studierenden dann am Anfang der Lehrveranstaltung deutlich sagen, dass man solche Leistungen in regelmäßigen Abständen erwartet. Und wer solche Aufgaben regelmäßig nicht erfüllt, bei dem wird auf JoguStine die Teilnahme auf inaktiv gesetzt. So ist eine Kontrolle der aktiven Teilnahme möglich.

Das andere ist die Frage nach der Eigenständigkeitserklärung. Man muss entweder bei jeder Studienleistung, die die Studierenden abgeben, eine neue Eigenständigkeitserklärung einfordern oder man fordert pauschal eine ein, also ein Formular, in dem die Studierenden erklären, dass sämtliche Leistungen, die sie im Rahmen dieses Kurses einreichen, selbstständig und ohne nicht zugelassene Hilfsmittel und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erstellt wurden. Dann hat man eine pauschale Selbstständigkeitserklärung für alle Leistungen dieses Kurses. Auch das ist möglich.

 

Was passiert, wenn sich in ein paar Wochen alles wieder ändert?

Wenn neue Regelungen kommen, muss man sich die Situation natürlich neu anschauen. Deshalb geht es jetzt manchmal ein wenig hin und her, weil wir in Situationen reinkommen, für die es noch keine Regelungsmodelle gibt. Wir bemühen uns dann am Fachbereich, sehr schnell Regelungen zu treffen, damit die Lehrenden und Lernenden wissen, wie sie sich verhalten sollen. Aber auch das hat seinen Preis: Es kann sein, dass in dem einen oder anderen Fall zwei Wochen später von der Uni-Leitung etwas anders geregelt wird und wir dann zurückrudern müssen. Wir versuchen das dann in irgendeiner Form in Einklang zu bringen, aber ich denke, wichtiger als zu warten ist es, jetzt schnell Regelungen herauszugeben, um Orientierung zu schaffen.

 

Mündliche Prüfungen per Skype?

Wir sind auf dem Weg, mündliche Prüfungen in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Ausnahmefälle sind Examensprüfungen (letzte Prüfung für Bachelor- oder Masterstudierende), die letzte Modulprüfung, bevor das Zeugnis ausgestellt werden kann und das Rigorosum, also die mündliche Doktorprüfung. Für diese vier Prüfungen, die den Studierenden ermöglichen, ihr Studium abzuschließen, werden wir jetzt auf Antrag auch in irgendeiner Form die Prüfung ermöglichen. Da gibt es zwei mögliche Modelle: Das eine ist eine mündliche Prüfung, die komplett per Skype abgehalten wird. Dazu rate ich persönlich weniger. Die andere Möglichkeit wird voraussichtlich sein, dass der Prüfling tatsächlich an die Uni kommt und mit einem Prüfer in einem Raum ist und die restlichen Prüfer sind per Skype zugeschaltet. Ich würde diese Lösung favorisieren, weil sie eben im üblichen Rahmen für den zu Prüfenden ist. Wir arbeiten daran, diese Prüfungsform zu realisieren. Dazu wird wahrscheinlich diese Woche endgültig eine Information auf der Webseite des Fachbereichs erscheinen.

 

Präsenzveranstaltungen: Gilt die Empfehlung zur Vermeidung von Echtzeitlehre angesichts der erweiterten Serverkapazitäten der JGU immer noch? Sollten nicht wenigstens Randzeiten zur Nutzung digitaler Seminarräume genutzt werden?

Also: Prinzipiell möglich ist Echtzeitlehre natürlich immer. Nur,  ist es eben immer auch ein Risiko. Es nutzt ja nichts, wenn uns das ZDV sagt, die Serverkapazitäten reichen, und dann stürzen die Live-Formate irgendwann ab. Wir beide skypen ja gerade dieses Interview und Sie haben erlebt, dass während dieses Interviews schon zwei Mal die Verbindung abgestürzt ist. Da ist es doch illusorisch, eine Vorlesung mit 200 Personen zu halten, bei der nicht andauernd Verbindungen abbrechen und somit Teilnehmer wegfallen und hinzukommen. Wenn Ihr Stream als Lehrender zusammenbricht, ist die Veranstaltung auch beendet. Also, ich glaube, das kann nicht die Standard-Übermittlungsform sein. Natürlich kann es durchaus sinnvoll sein, dass man bei einem Kurs mit 20 bis 30 Personen, mit denen man gemeinsam etwas erarbeitet, mit dem Kurs zusammen auch mal online skypet oder chattet, damit die Leute sich sehen oder hören. Das gesprochene Wort hat ja noch mal eine andere Qualität. Das kann schon gehen und so etwas kann man gerne im Rahmen eines Kurses vereinbaren zu einer bestimmten Zeit. Dann sollte man allerdings bedenken, dass es relativ schwierig ist, alle Kursteilnehmer zur verfügbaren Zeit unter einen Hut zu kriegen, es sei denn, man setzt dafür den Zeitpunkt an, an dem die Präsenzlehre stattgefunden hätte. Da müssten eigentlich alle Zeit haben. Fazit: Ich möchte hierzu nicht „nie“ sagen, aber ich glaube das ist mit Vorsicht zu behandeln, weil man damit rechnen muss, dass es erhebliche Technikausfälle und Störungen gibt. Ich finde auch, man sollte der Online-Lehre nicht das nehmen, was sie attraktiv macht, nämlich genau dieses Zeitversetzte, dass die Studierenden das in ihren Tagesablauf frei einplanen können und dann sich die Dinge ansehen, anhören können und zurückspielen können, wann es bei ihnen reinpasst. Wenn es feste Termine gibt, dann nimmt man der Online-Lehre wieder diesen Vorteil. Also ab und zu als Stilmittel und als soziales Mittel, um ein Kursgefüge zu vermitteln, ist das sicher gut, aber nicht dauerhaft als Veranstaltungsform.

 

Wird es in diesem Semester bei der Online-Lehre bleiben?

Wir wissen es noch nicht. Die Entscheidung hierüber ist Sache der Politik. Seit gestern ( 15.4.2020) wissen wir, dass der Lockdown weitergeht, aber es erste schrittweise Lockerungen gibt. Wie es im Mai weitergeht, wissen wir nicht. Ich glaube aber, dass man den Hochschulen sagen wird, ihr habt euch jetzt darauf vorbereitet, macht es jetzt weiter online, weil das ein vermeidbares Risiko ist. Selbst wenn jetzt plötzlich die Ansage käme, dass wir wieder Präsenzlehre machen dürfen, heißt das ja nicht, dass es kein Ansteckungsrisiko mehr gibt. Wir sollten uns also gut überlegen, ob es Sinn macht, dass wir sofort wieder Präsenzlehre wie vorher durchführen, um dann vier Wochen später feststellen zu müssen, dass die Hälfte der Kursteilnehmer erkrankt ist. Also insofern ist es gut, dass wir uns auf Online-Lehre vorbereiten und erst mal damit rechnen, dass wir das dieses Semester durchziehen. Wenn es Ende Juni plötzlich Entwarnung gäbe und es heißt, ihr könnt euch gefahrlos mit allen euren Kursteilnehmern treffen, dann werden wir das voraussichtlich tun. Aber wir werden dann nicht die ganzen Online-Konzepte einfach in die Tonne treten.

 

Zukunft der Lehre: Können die für dieses Semester digitalisierten Lehrveranstaltungen auch zukünftig online gelehrt werden, also ohne Präsenzverpflichtung? Und werden auch solche Veranstaltungen zukünftig mit 2 SWS angerechnet?

Grundsätzlich gilt: Wenn jemand eine digitalisierte Form einer Lehrveranstaltung entwickelt hat, die er bisher in Präsenzlehre durchgeführt hat und danach sagt, das ist didaktisch so gut geworden, das kann ich öfters als Online-Lehre machen, das ist auch kein Qualitätsverlust und die Teilnehmerfeedbacks geben das auch wieder, dann kann man mit Sicherheit eine Lehrveranstaltung auch weiterhin als Online-Lehrveranstaltung anbieten, wenn man möchte. Das bedeutet nicht, dass das eine Lehrveranstaltung ohne Präsenzverpflichtung ist. Es muss eben eine Lehrveranstaltung sein, die auf irgendeine andere Art die aktive Teilnahme der Teilnehmer feststellt. Das ist einfach notwendig, damit diese Veranstaltung die Studienordnung und Prüfungsordnung des entsprechenden Fachs erfüllt. Wenn jemand so eine Lehrveranstaltung anbietet, wenn es die entsprechende Teilnehmerzahl wie bei einem Präsenzkurs ist, und wenn in dieser Lehrveranstaltung Studierende auch ihre Prüfungen machen und so das Modul mit Modulprüfung abschließen können, wenn also alles dies gewährleistet ist, so wie bei einer normalen Lehrveranstaltung, dann würde man für eine solche Lehrveranstaltung natürlich auch das volle Deputat des Modulhandbuchs als Deputat rechnen. Wohin wir auf keinen Fall hinwollen, ist, dass wir sagen, wir haben jetzt Lehrveranstaltungen digital vorbereitet, das machen wir in Zukunft auch, aber wir rechnen diese mit weniger SWS für das Deputat der Lehrenden an. Dann würden wir ja versuchen, auf dem Rücken der Lehrenden Lehrkapazität einzusparen und das geht immer zu Lasten der Qualität. In die Richtung sind wir nicht unterwegs.

 

Am 22.4. wäre die konstituierende Sitzung des neuen FBR mit Wahl des neuen Dekans gewesen …

Wir hätten normalerweise am Mittwoch, den 22.4., um 14 Uhr die erste Sitzung des neu gewählten Fachbereichsrats, zu dem auch ich gehöre. Auf dieser Sitzung wird laut Satzung ohne weitere Aussprache der neue Dekan gewählt. Es ist kein Geheimnis, dass ich hierfür wieder kandidiere. Das Problem ist allerdings, und das stellt sich auch in anderen Fachbereichen: Diese konstituierende Sitzung mit einer geheimen Wahl des Dekans ist eben eigentlich nur in einer Präsenzsitzung vor Ort möglich, und momentan ist es nicht möglich, dass sich der neue Fachbereichsrat hierzu versammelt. Das heißt, dass es sein kann, dass diese erste Sitzung inklusive der Dekanswahl verschoben wird, bis Präsenzversammlungen wieder möglich sind. Bis dahin bleibt der alte Fachbereichsrat qua Gesetz im Amt und das gleiche gilt für Dekan/innen und Prodekan/innen. Es wird irgendwann, sobald es möglich ist, zu einer Präsenzsitzung des neuen Fachbereichsrats eingeladen werden. Wenn dort dann gewählt worden ist, werden die Gremien neu besetzt sein, und dann wird auch das neue Dekanatsteam gewählt sein sein. Aber bis dahin bleibt alles kommissarisch beim Alten.

 

 

Task Force Digitale Lehre am Fachbereich 02 – Austausch zu digitaler Lehre

Viele Lehrende sehen sich im Moment auf Grund der Corona-Pandemie und den daraus erfolgten Einschränkungen im Hochschulbetrieb vor neue Herausforderungen gestellt. Deshalb wurde Ende März 2020 die Taskforce Digitale Lehre am Fachbereich 02 ins Leben gerufen.  Sie stellt ein Forum zum Austausch von Informationen, Ideen und Erfahrungen zu Digitaler Lehre zwischen den Instituten des Fachbereichs dar.

Die Taskforce besteht aus Vertreter/innen der Institute des Fachbereichs und zwei Mitarbeiterinnen des LOB-Projekts, welche den Arbeitsprozess der Taskforce koordinieren und auch in engem Kontakt mit Vertretern des zentralen Kompetenzteams stehen.

Um Erfahrungen, Wissen und Neuigkeiten schnell zu teilen, wurde das Diskussionsforum „Taskforce Digitale Lehre am FB 02“ in Mattermost gegründet (https://mattermost.gitlab.rlp.net/taskforce-digitale-lehre-am-fachbereich-02/channels/town-square). In dem Forum werden wichtige Neuigkeiten bezüglich der digitalen Lehre geteilt und Übersichtsdokumente zu digitalen Tools und Informationsquellen zur Verfügung gestellt. Ebenso besteht die Möglichkeit Erfahrungen auszutauschen, z.B.  zu Fragen zu Hardware und zu den gängigsten digitalen Tools (Moodle, Panopto, Skype for Business, Seafile, JGU Reader und Microsoft Teams). Die Vertreter/innen der Institute geben die relevanten Informationen an die Lehrenden ihres Instituts weiter. Wer Interesse hat, sich direkt am Austausch zu beteiligen, ist herzlich eingeladen, dem Mattermost-Forum beizutreten. Insbesondere Lehrende, die bereits Erfahrung mit digitaler Lehre gemacht haben, könnten hier hilfreiche Hinweise weitergeben.

Neben dem Austausch im Mattermost-Forum werden Skype-Gesprächsrunden mit Vertreter/innen zentraler Einrichtungen zur digitalen Lehre sowie erfahrenen Lehrenden geführt. Wer bereits Erfahrungen in der digitalen Lehre gemacht hat und diese in einer solchen Gesprächsrunde teilen möchte, kann sich sehr gerne bei den Koordinatoren der Taskforce melden (Kontaktdaten s. u.). Die Gespräche können aufgezeichnet und am Fachbereich geteilt werden.

Des Weiteren wird derzeit zunächst ein Moodle-Musterkurs angelegt, für den sich interessierte Lehrende je nach Wunsch als Teilnehmer oder Dozent registrieren können, um sich einen besseren Eindruck der verschiedenen Funktionen der Plattform zu verschaffen. Es ist angedacht, auch auf anderen Plattformen Musterkurse oder Best-Practice-Beispiele zur Verfügung zu stellen.

Alle Lehrenden des Fachbereichs sind eingeladen, ihre Erfahrungen in der digitalen Lehre auf der Website „Lehrideen vernetzen“ zu teilen (https://plattform.lehrideen-vernetzen.de/de). So können alle von den aktuell gemachten Erfahrungen profitieren und ihre digitale Lehre weiterentwickeln.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren der Taskforce Dr. Barbara Müller (mueller@politik.uni-mainz.de) oder Inga Dumke (indumke@uni-mainz.de).

 

 

 

Neuigkeiten aus dem Dekanat


Die Revision des Bachelorstudiengangs Psychologie hat der Fachbereichsrat im Umlaufverfahren gebilligt.

Die Revision war nötig geworden, um den Vorgaben in den neuen Regelungen zur Ausbildung von Psychotherapeuten gerecht zu werden.

 

Abgesagt sind:

• der Gutenberg-Campus-Tag
• der Dies Academicus
• die Stiftungsprofessur Gauck
• alle Berufungskommissionen

 

Auch alle Gremiensitzungen am Fachbereich sind zurzeit abgesagt oder finden ggf. nur per Skype statt.

Entscheidungen werden per Eilentscheid des Dekans oder im Umlaufverfahren getroffen und geheime Abstimmungen per Briefwahl durchgeführt.

 

Die UB prüft derzeit einen neuen Spinger-Nature-Vertrag.

Der bisherige Vertrag endete am 31.12.2019. Der Verlag gewährt weiterhin Zugang bis zum 30.4.2020. (Mehr Details sind im Info-Schreiben der Kanzlerin zu lesen.)

 

 

 

 

Impressum

Dieser Newsletter wird erstellt durch das LOB-Projekt des FB02.
Redaktion: Dr. Esther Brendel und Dr. Julia Seitz

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. Marius Harring
Kontakt: FokusFB02@uni-mainz.de

 

 

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL17055 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autoren.