Promotion

Allgemeine Informationen zur Promotion finden Sie unter Promotion – Studium (uni-mainz.de)

Die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences bietet zahlreiche Informations-, Beratungs-, Veranstaltungs- und Stipendienangebote für Promotionsverfahren an der JGU im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften).

 

Fachspezifische Informationen für Promotionen am FB 02

Am 04.04.2016 ist eine neue Promotionsordnung in Kraft getreten. Nur Promovendinnen und Promovenden, die ihr Promotionsvorhaben bereits davor begonnen haben, können gemäß der Übergangsregelung in § 28 (2) der neuen Promotionsordnung für ihre Promotion noch die „alte” Promotionsordnung wählen. Links zur neuen und alten Ordnung:

neue Promotionsordnung vom 04. April 2016: Promotionsordnung 2016 i.d.F. vom 28.08.2023

alte Promotionsordnung vom 26. Juli 2000: Promotionsordnung 2000 i.d.F. vom 15.08.2005

Eine Liste der Promotionsfächer am FB 02 sowie fachspezifische Regelungen (insbesondere für kumulative Dissertationen) finden Sie in den jeweiligen Fachanhängen der Promotionsordnungen.

 

Seit September 2017 gilt zur Annahme als Promovend/in die Registrierungspflicht

Eine Immatrikulation ist für ein Promotionsvorhaben nicht verpflichtend. Bei Bedarf ist die Einschreibung
über den Studierendenservice vorzunehmen

Für Promovendinnen und Promovenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht. Weitere Informationen zu Registrierung und Annahme als Doktorand/in erhalten Sie unter     Registrierung Promotion

Während des Registrierungsprozesses werden eine sog. Checkliste sowie alle erforderlichen Unterlagen - auch die Betreuerbestätigung - erstellt. Die Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den administrativen Vorgang. Zur Einreichung der Unterlagen vereinbaren Sie bitte zu den unten genannten Zeiten einen Termin im Dekanat FB 02. Vielen Dank.

 

Anerkennung internationaler Vorbildungsnachweise

Sie haben Ihren Studienabschluss im Ausland erworben und möchten an der JGU promovieren? Dann benötigen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Studienzeugnisse, ganz unabhängig davon, ob Sie deutscher Staatsbürger sind oder nicht. Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bevor Sie sich zur Promotion registrieren.Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse ist gebührenpflichtig und nimmt einige Zeit in Anspruch. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt online über das Jogustine-Portal. Bitte reichen Sie ihn zum Nachweis der Anerkennung Ihres Studiennachweises mit den Registrierungsunterlagen im Dekanat FB 02 ein.

 

Betreuungsvereinbarung

Sechs Monate nach der Registrierung reichen Sie bitte eine Betreuungsvereinbarung ein. Hintergrundinformationen zu dieser Vereinbarung sowie weitere Empfehlungen rund um Promotionen finden Sie auf der Seite des GKK - Gutenberg Kolleg für wissenschaftliche Karrierewege.

 

Zulassung zur Promotion

Sobald Sie Ihre Dissertation zur Begutachtung einreichen möchten, ist der Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen. Bitte vereinbaren Sie zu unseren Sprechzeiten einen Termin im Dekanat FB 02 und reichen Ihre Dissertation mit den im Antrag auf Zulassung angegebenen Unterlagen ein. Der Antrag enthält außerdem Informationen und ausführlichen Erklärungen, wie z.B. welche Unterlagen in die Dissertation mit einzubinden sind.

Antrag auf Zulassung zur Promotion (neue Promotionsordnung)
Antrag auf Zulassung zur Promotion (alte Promotionsordnung)

 

kumulative Dissertationen

Für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation, s. §10 der PO, bedarf es lt. den Anhängen der Fächerkataloge und den fachspezifischen Regelungen der aktuellen Promotionsordnung eine schriftliche Bestätigung des Betreuers / der Betreuerin. Die Bestätigung für Ihr Fach finden Sie hier aufgeführt. Bitte ebenfalls bei der Zulassung zur Promotion unterschrieben einreichen.

Institut für Erziehungswissenschaft
Institut für Soziologie
Institut für Politikwissenschaft
Psychologisches Institut
Institut für Publizistik
Institut für Sportwissenschaft

 

Anmeldung zum Prüfungskolloquium

Bitte teilen Sie dem Dekanat des FB 02 den mündlichen Prüfungstermin (spätestens 14 Tage vor der Prüfung) mit. Senden Sie uns die ausgefüllte Anmeldung zum Prüfungskolloquium per Mail (pdf) an dekanatfb02@uni-mainz.de, per Post an Dekanat FB 02 (Anschrift s. Homepage) oder Ausdruck in den Briefkasten am Eingang zum Dekanat.

In der Promotionsordnung 2016 i.d.F. vom 28.08.2023 § 16, Abs. 3 ist die Zulassung fachbereichs-fremder Zuhörer und Zuhörerinnen im Prüfungskolloquium geregelt. Bitte nutzen Sie hierfür die Gästeliste für Prüfungskolloquium

 

Veröffentlichung von Dissertationen als Monographie

Nach Ihrem bestandenen Prüfungskolloquium finden Sie in unserem Infoblatt nach bestandenem Kolloquium für Dissertationen als Monographie den Ablauf zum weiteren Verfahren .

Bitte beachten Sie die eigenen Regelungen der Universitätsbibliothek für die Abgabe der einzureichenden Pflichtexemplare. Sie sind unabhängig von der Promotionsordnung.